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   BGH, 23.01.1989 - 4 StR 615/88   

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https://dejure.org/1989,3607
BGH, 23.01.1989 - 4 StR 615/88 (https://dejure.org/1989,3607)
BGH, Entscheidung vom 23.01.1989 - 4 StR 615/88 (https://dejure.org/1989,3607)
BGH, Entscheidung vom 23. Januar 1989 - 4 StR 615/88 (https://dejure.org/1989,3607)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Freiheitsberaubung als Dauerstraftat verbindet alle weiteren Straftaten zu einem einheitlichen Tatgeschehen - Beendigung der unfreien Lage des Opfer durch kurzfristiges Lösen der Fesseln trotz der fortgesetzen Bedrohung mit einer Waffe - Erneutes Fesseln hat die ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB §§ 52, 177, 223, 239

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 26.03.1982 - 2 StR 700/81

    Erschießung - § 212, WaffenG, § 52 StGB, Dauerdelikt, Klammerwirkung,

    Auszug aus BGH, 23.01.1989 - 4 StR 615/88
    Der Annahme von Tateinheit steht auch nicht entgegen, daß das Verbrechen der Vergewaltigung (§ 177 Abs. 1 StGB) schwerer wiegt als das Vergehen der Freiheitsberaubung (vgl. BGHSt 31, 29, 31; BGH, Beschluß vom 6. September 1988 - 1 StR 481/88).
  • BGH, 06.09.1988 - 1 StR 481/88

    Einstellung eines mehrere Tatbestände umfassenden Dauerdelikts - Tateinheit der

    Auszug aus BGH, 23.01.1989 - 4 StR 615/88
    Der Annahme von Tateinheit steht auch nicht entgegen, daß das Verbrechen der Vergewaltigung (§ 177 Abs. 1 StGB) schwerer wiegt als das Vergehen der Freiheitsberaubung (vgl. BGHSt 31, 29, 31; BGH, Beschluß vom 6. September 1988 - 1 StR 481/88).
  • BGH, 09.04.1987 - 4 StR 128/87

    Fortsetzung einer bereits andauernden Freiheitsberaubung unter den

    Auszug aus BGH, 23.01.1989 - 4 StR 615/88
    Mit dem erneuten Fesseln begann keine neue Handlung; der Angeklagte setzte vielmehr die bereits andauernde Freiheitsberaubung fort (vgl. BGH, Beschluß vom 9. April 1987 - 4 StR 128/87 = BGHR StGB § 52 Abs. 1 Handlung, dieselbe 2).
  • BGH, 04.09.2001 - 1 StR 232/01

    Gefährliche Körperverletzung (Glimmende Zigarette); Tateinheit auch trotz Taten,

    Auch wenn diese Handlungen auf Spontanentschlüsse zurückgehen sollten, ist daher das gesamte Geschehen tateinheitlich verbunden (vgl. BGHR StGB § 52 Abs. 1 Handlung, dieselbe 16 m.w.Nachw.).
  • BGH, 26.08.1997 - 4 StR 350/97

    Rechtliche Überprüfung der Verurteilung wegen eines gefährlichen Eingriffs in den

    Wie der Generalbundesanwalt in seiner Antragsschrift vom 9.Juli 1997 zutreffend ausgeführt hat, verband die durchgängig andauernde Freiheitsberaubung das gesamte Tatgeschehen zu einer einheitlichen Tat im Sinne von § 52 Abs. 1 StGB (BGHR StGB § 52 Abs. 1 Handlung, dieselbe 2, 16).
  • BGH, 13.06.1991 - 4 StR 231/91

    Verbindung einer Vergewaltigung und einer Körperverletzung durch andauernde

    Die Dauerstraftat der Freiheitsberaubung hat das gesamte Verhalten des Angeklagten in der Wohnung der Geschädigten zu einem einheitlichen Tatgeschehen (§ 52 Abs. 1 StGB) verbunden (vgl. BGHR StGB § 52 Abs. 1 Handlung, dieselbe 2 und 16).
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